CLUBEVENTS RÜCKBLICK

Kegeln Fanclub am 25.10.2018

 

 

 

Zuerst kegeln, dann essen und trinken im Gasthaus Gabele in Emmingen.

Heinrich Bruch unterhält uns wie so oft mit seiner Musik und seinem Humor.

 

DTM am Hockenheimring am 13.und 14.10.2018

Ein paar Mitglieder des Fanclubs waren beim DTM Finale am Hockenheimring.

Nach dem Rennen, im Fahrerlager trafen wir auch Pascal.

 

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Public-Viewing im Bürgersaal Worndorf am 24. Juli 2016

Public-Viewing Juli 2016
Public-Viewing Juli 2016
Public-Viewing Juli 2016

Grillfest im Juli 2016

Grillfest Fanclub Pascal Wehrlein 2016

Mittlerweile sind wir über 130 Mitglieder im Fanclub Pascal Wehrlein und freuen uns über jeden neuen Fan.

Public-Viewing im Gasthof Sonne in Worndorf im Mai 2016

Public-Viewing des Fanclubs

Meist treffen wir uns hier zum Public-Viewing.

Siegesfeier in Worndorf am 20. Oktober 2015

Siegesfeier Pascal Wehrlein 2015

DTM Finale am Hockenheimring am 17. Oktober 2015

Fanclub auf dem Hockenheimring

 

ZDF – ZAHLEN, DATEN, FAKTEN

     

     

 

GEBURTSTAG

18.10.1994

 

GEBURTSORT

Sigmaringen

 

WOHNORT

Worndorf / Landschlacht (CH)

 

NATIONALITÄT

deutsch

 

HOBBIES

Fußball, Snowboarden, Wakeboarden, Tischtennis

 

KARRIERE

2003 erste Karterfahrung
2005 bis 2009 Kartsport
2010 und 2011 ADAC Formelmasters
2012 Formel 3 Euroserie
2013 DTM
2016 Formel 1 im Team Manor

2017 Formel 1 im Team Sauber
2018 DTM
2019 Formel E  bis jetzt

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ERFOLGE UND WERDEGANG

        

                   

 

Formel 1 Boxengasse
Pascal Wehrlein Cockpit

2021

Formel E mit TAG Heuer Porsche

2019

Formel E mit Mahindra Racing

Simulatorfahrer für Ferrari in der Formel 1

 

 

2018

DTM-Pilot im Mercedes AMG C 63 für Team HWA

 

2017

Formel 1 im Sauber F1

 

2016

Formel 1 im Team Manor

 

2015

Jüngster DTM-Champion aller Zeiten

 

2014

DTM-Pilot mit Gooix Mercedes AMG C-Coupe für Team HWA
Entwicklungs- und Simulatorfahrer für Mercedes AMG Petronas in der Formel 1
Offizieller Ersatzfahrer für Mercedes AMG Petronas Formula One
Jüngster DTM-Sieger aller Zeiten auf dem Lausitzring
2. beim Race of Champions auf Barbados
Fomel-1-Testfahrten in Portimao und Abu Dhabi
P8 in der DTM-Gesamtwertung

 

2013

Jüngster DTM-Pilot aller Zeiten mit dem
Mercedes AMG C-Coupe für Mücke Motorsport
1. 2. und 3. Platz beim FIA Formel-3-EM-Lauf in Monza

 

2012

1. Platz F3 Euroserie Rookiewertung
2. Platz F3 Euroserie Gesamtwertung
4. Platz F3 Europameisterschaft
4. Platz F3 GP Macau

 

2011

1. Platz ADAC Formel Masters Gesamtwertung

 

2010

6. Platz ADAC Formel Masters Gesamtwertung
1. Platz Sachenring Lauf 3
2. Platz Sachenring Lauf 2
3. Platz Sachenring Lauf 1
3. Platz Oschersleben Lauf 1

 

2009

Gewinner der ADAC Formel Masters Sichtung in Oschersleben
1. Platz DMV Kart Championship
5. Platz ADAC Kart Masters
2. Platz Graf Berghe von Trips Memorial
3. Platz DMV Goldpokal
1. Platz DMV Kart Championship Urloffen
1. Platz DMV Kart Championship Wittgenborn
3. Platz DMV Kart Championship Hahn
4. Platz DMV Kart Championship Oschersleben
2. Platz ADAC Kart Masters Ampfing
3. Platz DMV Kart Championship Wackersdorf
8. Platz ADAC Kart Masters Wackersdorf
1. Platz DMV Kart Championship Kerpen

 

2008

6. Platz Deutsche Junior Kart Meisterschaft
1. Platz DMV Bundesmeisterschaft
1. Platz DMV Landesmeisterschaft Süd
1. Platz DMV Landesmeisterschaft Nord
2. Platz DMV Landesmeisterschaft Ost
Sieger Stefan-Bellof-Pokal
4. Platz DMV Goldpokal

 

2007

DMV Kartfahrer des Jahres
Kartfahrer des Jahres (Junioren) powered by kartsport.de1. Platz DMV Bundesmeisterschaft
1. Platz DMV Goldpokal
1. Platz DMV Landesmeisterschaft Nord
1. Platz DMV Landesmeisterschaft Süd
1. Platz DMV Landesmeisterschaft Ost
1. Platz Badenpokal

 

2006

DMV Kartfahrer des Jahres
1. Platz DMV Landesmeisterschaft Nord
1. Platz DMV Landesmeisterschaft Süd
1. Platz DMV Bundesmeisterschaft
1. Platz DMV Goldpokal Wittgenborn
2. Platz DMV Landesmeisterschaft Ost

 

2005

Doppelsieg ADAC Kart Cup Bopfingen
1. Platz DMV Landesmeisteschaft Süd
3. Platz DMV Bundesmeisterschaft

 

2004

2. Platz “Schwarzwaldcup”

MITGLIED WERDEN

Beitrittserklärung

Hier können Sie unsere Beitrittserklärung als PDF herunterladen.
Die ausgefüllte Beitrittserklärung schicken Sie bitte an kassierer@fanclub-pascal-wehrlein.de

Satzung

Fanclub Pascal Wehrlein, Worndorf e.V.
Gründung am 22. Mai 2009

 

§1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen: Fanclub Pascal Wehrlein, Worndorf e.V.
2. Er hat seinen Sitz und seine Verwaltung in Worndorf; Ortsteil von Neuhausen ob Eck
3. Er soll in das Vereinsregister in Tuttlingen eingetragen werden.

 

§2 Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die mentale Unterstützung von Pascal Wehrlein im Motorsport. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die ideelle und materielle Unterstützung der Vereinsmitglieder (z.B. Veranstaltungen, Sponsoring, etc.)
2. Mittel zur Erreichung des Zweckes sind insbesondere:

  • Jahresbeitrag  für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr derzeit 10€ pro Jahr
  • Die Beiträge werden bei Austritt aus dem Fanclub nicht zurück erstattet
  • Freiwillige Spenden
  • Erlöse aus Veranstaltungen

3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins dienen, durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
6. Die Vorbildfunktion des Motorsportlers Pascal Wehrlein, darf durch Mitglieder des Vereins nicht beeinträchtigt werden.

 

§3 Mitgliedschaft

1. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet. Im Falle der Ablehnung besteht die Möglichkeit, die Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann endgültig entscheidet. Die Mitgliedschaft tritt mit dem Tag der Erteilung, bzw. angegebenem Eintrittsdatum in Kraft.
2. Stimmberechtigt sind alle Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr.
3. Die Mitgliedschaft erlischt durch:

  • Tod
  • Schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand
  • Ausschluss seitens des Vorstandes, wenn das Mitglied gegen
    Vereinsinteressen verstößt.

Bei Ausschluss kann sich das ausgeschlossene Mitglied an die Mitgliederversammlung wenden, die über den endgültigen Ausschluss entscheidet.

 

§4 Organe des Vereins sind:

  • Der Vorstand (§5 der Satzung)
  • Die Mitgliederversammlung (§6-8 der Satzung)

 

§5 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:

  • Dem 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden sowie:
  • Dem Schriftführer
  • Dem Kassenwart
  • Dem 1. Beisitzer
  • Kassenprüfer
  • Kassenprüfer

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis soll der 2. Vorsitzende von seiner Vertretung nur Gebrauch machen, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
3. Die laufende Geschäftsführung des Vereins obliegt dem Vorstand. Die Amtszeit der einzelnen Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre, wobei der 2. Vorsitzende und der Schriftführer in den ungeraden Jahren in einer Mitgliederversammlung zu wählen sind. Der Vorstand bleibt bis zu den ordnungsgemäßen Neuwahlen im Amt.
4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn außer dem 1. oder dem 2. Vorsitzenden wenigstens noch 2 weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er ist bei Bedarf durch den 1. Vorsitzenden einzuberufen. Im Übrigen gilt § 9 Nr. 1 u. 2 der Satzung.
5. Der Schriftführer hat bei allen Sitzungen und Versammlungen das Vereinsprotokoll zu führen und zu unterzeichnen und erledigt Schriftwechsel.
6. Dem Kassierer obliegt die Durchführung des gesamten Rechnungswesens des Vereins. Er legt in der Mitgliederversammlung Rechenschaft über seine Kassenverwaltung ab.

 

§6 Einberufung der Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Termin wird den Mitgliedern 2 Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnungspunkte durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden schriftlich bekannt gegeben.

 

§7 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere:
1. Die Entgegennahme des Tätigkeitsbereiches und der Jahresrechnung
2. Die Genehmigung der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes
3. Die Wahl der Vorstandsmitglieder
4. Die Beschlussfassung über Änderung der Satzung in Auflösung des Vereines

 

§8 Beschlussfähigkeit

1. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung
2. Zur Beschlussfassung über eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereines (§ 41 BGB) ist die Anwesenheit von einem Viertel der Mitglieder des Vereins erforderlich.
3. Ist eine Mitgliederversammlung nach Nr. 2 nicht beschlussfähig, so ist vor Ablauf von 4 Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Die weitere Versammlung muss spätestens 2 Monate nach dem 1. Versammlungstag stattfinden.
4. Die neue Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Bei Satzungsänderungen jedoch nur, falls wenigstens 1/5 der Mitglieder anwesend sind.
5. Die Einladung zu der weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussfähigkeit nach Nr. 4 zu erhalten.

 

§9 Beschlussfassung

1. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag eines anwesenden Mitglieds ist schriftlich und geheim abzustimmen. Bei Wahlen ist schriftlich und geheim abzustimmen, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt eine andere Art der Abstimmung.
2. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
3. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins enthält, ist eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.

 

§10 Außerordentliche Mitgliederversammlung

1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn 1/3 der Mitglieder unter Angabe der Gründe den schriftlichen Antrag beim Vorsitzenden stellen.

 

§11 Geschäftsführung

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
2. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen im Einklang stehen.

 

§12 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

1. Eine geplante Änderung der Satzung muss als Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht werden. Über die Auflösung des Vereins (§ 41 BGB) kann nur in einer eigens mit dieser Tagesordnung einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2. Eine solche Mitliederversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn die Voraussetzungen nach § 8 der Satzung erfüllt sind.
3. Ferner ist für die Rechtsgültigkeit solcher Beschlüsse eine ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vereins erforderlich (§9 Nr.3 der Satzung).
4. Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt durch Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.

 

§13 Vermögensanfall bei Auflösung

1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, d.h.: bei Wegfall des bisherigen Zwecks, wird das Vermögen gemeinnützigen Zwecken zugeführt.

Wir danken unseren Partnern

www.revoLUZion.de –  Tuttlingen/Neuhausen ob Eck

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